Jun 14, 2022
Zum Tag des geistigenEigentums präsentiert Brand Protection-Anbieter Sentryc sowohl erfolgreiche alsauch skurrile Patenteinträge.
Berlin, April 2022. Auf Schritt und Tritt Musik hören – mit demWalkman revolutionierte Sony 1979 die Mediennutzung und schenkte der damaligenJugend eine neue Form des freien Entertainments. Dabei geht dem Walkman eindeutsches Patent voraus: Ein Jahr vor Launch des Erfolgsmodells reichte AndreasPavel seine Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein. Dies istnur ein Fall, in dem das eingetragene Patent sowohl der Erfindung als auch demErfinder zugutekam. Zum Welttag des geistigen Eigentums am 26. April, der indiesem Jahr unter dem Motto "Geistiges Eigentum und Jugend - Innovationenfür eine bessere Zukunft" steht, stellt Sentryc ein paar ganz besondereAnmeldungen vor.
Historisch relevant
Kaum eine Erfindung proklamierten mehr Tüftler für sich als die Glühbirne.Diverse Geschichten kursieren immer noch, wem die zündende Idee der glühendenMetallstäbe im Glas tatsächlich zuzuschreiben sei. Genauso vielePatentrechtsstreitigkeiten musste Edison über sich ergehen lassen. Zuletztgesteht er ein, dass seine Glühbirne eine Weiterentwicklung eines zuvor vonJoseph Swan in Großbritannien eingereichten Patents darstellt.
Auch ein Deutscher, Heinrich Göbel,buhlte um die Anerkennung, diese weltverändernde Entdeckung gemacht zu haben –leider ohne ein Patent angemeldet zu haben, weder in den USA, noch inDeutschland. Andere zahlreiche Beispiele wie das Periodensystem oder dasTelefon zeigen, wie häufig Innovatoren an derselben Idee feilen. Umsowichtiger, rechtzeitig ein Patent oder eine Marke anzumelden.
Aberwitzig registriert
Abseits des süddeutschen Raums zählt die Weißwurst zu den eher seltenenSpeisen. Wie Hungrige diese besondere Wurstware zu sich nehmen sollten, wirftbei Ungeübten daher häufig Fragen auf. Linke Hände lassen die Speise erkalten,bevor sie den Gaumen erreicht. Dazu kommt der Senf: Wann und wie gehört dietraditionelle Tunke auf das Gericht? All diese Unwägbarkeiten sollte eineErfindung aus dem Weg räumen – die Weißwurst mit Reißverschluss undSenffüllung. Das in München sitzende Amt erteilte dieser Kreation leider keinPatent. An der Weißwurst gibt es scheinbar nichts zu verbessern.
Eine weitere kuriosePatenteinreichung war dazu gedacht, das Leben vieler Frauen zu vereinfachen:eine Strumpfhose mit drei Beinen. Nebeneinander aufgereiht sollte im Falleeiner Laufmasche immer ein Ersatzbein zur Verfügung stehen. Den gerade nichtverwendeten Strumpf hält eine Befestigung in Schlaufen- oder Taschenform. DieAnmeldung dieser Idee wurde beim Patentamt zurückgezogen.
Ausgefallen unterwegs
Eine Idee, an der wir möglicherweise bald auf der Straße kleben bleiben, hatsich Google patentieren lassen. Kollidiert ein Auto mit einem Fußgänger, solldieser dank einer speziellen Beschichtung an der Autofront haften bleiben. Diessoll das Zurückschleudern des Erfassten und somit schlimmere Verletzungenverhindern.
EntspannendereMomente im Straßenverkehr verheißt ein Patent für eine pneumatische Fußmassageim Auto. In eine spezielle Fußmatte integriert, kneten unterschiedlicheElemente durch Heben und Senken die Fußsohlen der Beifahrenden durch. Wie beiherkömmlichen Massagegeräten soll diese fahrtaugliche Variante ebenfalls überein Steuermodul zur individualisierten Aussteuerung verfügen.
Zukunftsweisende Einreichungen
Auch digitalen Produkten gewährt eine Anmeldung im Patentamt Schutz.Beispielsweise bieten Kryptowährungen eine interessante neue Möglichkeit fürBetrüger. Auf Fake-Börsen kaufen arglose Anleger Coins, die im Anlagesegmentgar nicht existieren. Wollen die Getäuschten sich ihr Geld auszahlen lassen, erreichensie niemanden mehr.
Ein neuerTeilnehmer des Krypto-Games, der trotz außergewöhnlichem Namen von vorn hereinfür klare Verhältnisse sorgt, ist Erzcoin. Kryptowährungen aus dem Erzgebirgeschürfen klingt nach einer witzigen Idee. Die angemeldete und eingetrageneMarke verfügt aber noch nicht über einen eigenen Onlineauftritt. Umsospannender, ob und was uns künftig aus der Coin-Mine erwartet.
Onlineabgesichert
Alle eingetragenen Patent- und Markeneintragenden sind dazu ermächtigt, gegenBetrüger und Fälscher vorzugehen. Die meisten Methoden greifen jedoch erst,nachdem Geschädigte viele Anträge ausgefüllt und diverse Einreichungenvorgenommen haben. Bis das Plagiat verschwindet, profitieren die Hochstaplerund die Marke verliert Geld und Kunden. Softwarelösungen geben Betroffenen einWerkzeug in die Hand, um selbst aktiv und effizient gegen Abzocker vorzugehen.Sentryc ermöglicht das Entfernen von Fake-Angeboten auf Online- und SocialMedia-Plattformen mit einem Klick und innerhalb von bis zu 48 Stunden. So zeigtder Patentschutz schnell Wirkung.
Über Sentryc
Die Sentryc GmbH istein 2019 gegründetes Technologieunternehmen mit Hauptsitz in Berlin. Dasaktuell 45-köpfige Team um Geschäftsführerin Nicole Jasmin Hofmann bietetUnternehmen mit seiner eigenentwickelten Markenschutz-Software eine digitaleLösung, mit der sich Produktpiraterie und Markenmissbrauch aufOnline-Marktplätzen aufdecken und stoppen lässt. Dafür stellen dieOnline-Experten ihren Kunden eine Cloud-Lösung zur Seite, das Internetseitennach Produkten durchsucht, potentielle Fälschungen identifiziert, dokumentiertund sie dann automatisiert zur Löschung melden kann. Viele namhafte Unternehmenaus B2B und B2C vertrauen auf Sentrycs Produktschutz Made in Germany. DenDatenschutz priorisierend hostet das Unternehmen in Deutschland und arbeitetDSGVO-konform. Weitere Informationen unter sentryc.com.Folgen Sie Sentryc auf LinkedIn.